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Zwei Zuhälter vor Landgericht. Mit zwei solch traurigen Schicksalen beschäftigt sich seit gestern die zweite Strafkammer des Landgerichts Darmstadt.
Angeklagt sind zwei 21 und 28 Jahre alte rumänische Staatsbürger, die laut Anklageschrift in Isenburg eine Art Wohngemeinschaft zum Zweck der Zuhälterei unterhielten. In dieser lebten sie zwischen August und August mit zwei jungen Landsfrauen zusammen, die sie von Bukarest ins Rhein-Main-Gebiet brachten. Der Jüngere der Männer soll in der Balkan-Hauptstadt die Jährige über eine Bekannte und über Facebook kennengelernt und ihr zunächst eine Liebesbeziehung vorgegaukelt haben.
Den Verdienst von bis Euro nahm ihr der Peiniger komplett ab. Um die ungleichen Fronten zu festigen, soll sie täglich in Gesicht und Rippen geschlagen worden sein. Die Sklaverei nahm erst ein Ende, als sie es wagte, die Mutter in Bukarest anzurufen.
Die zeigte den Fall bei der rumänischen Polizei an. Der zweiten, etwas älteren Frau kam in der kriminellen Konstellation eine Doppelrolle zu: Sie soll bereits zur Prostitution gezwungen worden sein, hatte aber auch die Aufgabe, die jüngere Mitbewohnerin im Club zu kontrollieren und durfte dafür 15 Prozent ihres Verdienstes behalten.
Ob sie vor Gericht aussagen wird oder sich auf das Recht der Aussageverweigerung beruft, um sich nicht der Gefahr der eigenen Strafverfolgung auszusetzen, ist noch unsicher. Die jüngere Frau wurde für die Zeugenaussage extra für einige Tage von Rumänien nach Deutschland geholt, sie hat keine Möglichkeit, die Aussage zu verweigern. Für den Prozess sind acht Prozesstage bis Ende Juli vorgesehen. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.